So wird das Coronavirus übertragen
März 18, 2020
So wird das Coronavirus übertragen
März 18, 2020

Wie kann ich mich gegen das neue Coronavirus schützen?

Beachten Sie die allgemeinen Hygiene-Regeln und folgen Sie den Hinweisen und Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Am 17. März 2020 hat der Bund neue Corona-Regeln definiert:


Kinder und Jugendliche

  • Um das Risiko einer Ausbreitung des Virus zu verringern, sollten maximal fünf Kinder miteinander spielen.

Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen

  • Meiden Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel.
  • Kaufen Sie ausserhalb der Stosszeiten ein.
    Oder lassen Sie eine Freundin oder einen Nachbarn für Sie einkaufen.
  • Meiden Sie Orte mit vielen Menschen.
  • Vermeiden Sie unnötige geschäftliche und private Treffen.
  • Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Atembeschwerden, Husten und Fieber haben. Rufen Sie sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an. Sagen Sie, dass Sie im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus anrufen und ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben. Beschreiben Sie Ihre Symptome.

Bei Atembeschwerden, Husten und Fieber

  • Bleiben Sie zu Hause.
  • Rufen Sie sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an.
  • Sagen Sie, dass Sie im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus anrufen und ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben.
  • Beschreiben Sie Ihre Symptome.


Warum sind die Massnahmen so wichtig?

Für Personen ab 65 Jahren oder mit einer der folgenden Vorerkrankungen kann das neue Coronavirus gefährlich sein:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes, Herzkreislauferkrankungen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Schwächung des Immunsystems
  • Krebserkrankungen

Um diese Personengruppen zu schützen, hat der Kanton am 16. März ein grundsätzliches Besuchsverbot für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime erlassen. Dieses Verbot gilt bis vorerst 30. April 2020.

Auch das Spital Lachen folgt dieser Weisung. Zugelassen sind einzig werdende und "frischgebackene" Väter sowie Angehörige von palliativen/sterbenden Patienten. Im letzteren Fall ist die Anzahl Besucher auf zwei pro Tag beschränkt und erfolgt nach Absprache mit dem behandelnden Arzt.



Weitere wichtige Informationen finden Sie auf bag-coronavirus.ch

COVID-19: Empfehlungen für die Bevölkerung PDF, 139 kB, 13.03.2020